Neben lohnenden Punkte-Systemen und anderen Reward-Programmen sind bei vielen Kreditkarten auch Versicherungspakete für die Reise inklusive. Klingt praktisch: Mit der Jahresgebühr für die Kreditkarte werden Reiserücktritts-, Reisekranken- und andere im Ausland gültige Versicherungsleistungen ganz einfach mitbezahlt. So muss sich der Karteninhaber um seinen Versicherungsschutz im Ausland nicht mehr sorgen. So zumindest die Theorie. In der Praxis bieten die Inklusiv-Reiseversicherungen meist nur einen eingeschränkten Schutz. Dem Karteninhaber fällt das allerdings oft erst im Schadensfall auf.
Versicherungsschutz nur bei Kreditkartenzahlungen
Das am häufigsten übersehene Problem mit Kreditkarten-Reiseversicherungen ist der Umstand, dass der Versicherungsschutz nur gilt, sofern die gesamte Reise auch mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt worden ist. Wird die Reise hingegen per PayPal, Lastschrift oder auf andere Weise bezahlt, übernimmt die Kreditkarten-Versicherung im Schadensfall oft keinerlei Kosten.
Für Reisende kann das bedeuten, dass sie hohe Kosten für einen Reiserücktritt oder eine ärztliche Behandlung im Ausland selber tragen müssen, weil das Hotel bspw. mit der Kreditkarte, der Flug jedoch per Überweisung bezahlt worden ist.
Lückenhafter Versicherungsschutz
Ein sinnvoller Reiseschutz sollte stets eine Reisekrankenversicherung, die auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport beinhaltet, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Reiseabbruchversicherung umfassen. Eine Reisegepäckversicherung hingegen ist wünschenswert aber kein absolutes Muss.
Problematisch bei vielen Kreditkarten-Versicherungen ist dabei, dass sie nur wenige oder nur eine der genannten Versicherungskomponenten beinhalten. Darüber hinaus beschränken sich die Kreditkarten-Versicherung auch bei enthaltenen Leistungen oft nur auf das Basis-Paket. Das kann beispielsweise bedeuten: Ist eine Reisekrankenversicherung enthalten, deckt diese beispielsweise nur einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport ab.
Gut zu wissen: Was tun im Notfall?
Was auf den ersten Blick keinen großen Unterschied zu machen scheint, kann im Krankheitsfall gravierende Folgen haben: Ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport mitversichert, wird der Kranke auch dann ins Heimatland zurücktransportiert, wenn er sich dort sicherer und besser behandelt fühlt. Wird hingegen nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport kostenmäßig übernommen, kommt ein Rücktransport nur dann in Frage, wenn die Behandlung im Urlaubslandland nicht möglich ist. Unter Umständen muss der Erkrankte dann eine schlechtere medizinische Versorgung als in seinem Heimatland und eine langwierige Behandlung im Ausland in Kauf nehmen!
Versicherungs-Einschränkungen müssen beachtet werden
Der Reiseschutz durch eine Kreditkarten-Versicherung ist ein nettes Extra. Aus den bereits genannten Gründen ist er in den meisten Fällen aber nicht als ausreichend anzusehen. Hinzu kommt außerdem: Oft treten bestimmte Einschränkungen hinzu, die bei „normalen“ Reiseversicherungen so nicht vorkommen. Nicht selten ist es beispielsweise der Fall, dass nur Reisen bis zu einem festgelegten Reisepreis versichert sind. Ist die Reise zu teuer, besteht kein Versicherungsschutz. Nicht unüblich ist außerdem ein Versicherungsausschluss für Reisen von zu langer Dauer oder in bestimmte, ausgeschlossene Reiseländer.
Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der Selbstbehalt, der bei vielen Kreditkarten-Versicherungen vorgesehen ist. Das bedeutet: Selbst wenn der Versicherungsschutz greift, muss der Karteninhaber bei Reiserücktritt oder medizinischer Behandlung im Ausland einen gewissen Kostenanteil selbst übernehmen. Bei einer guten Reiseversicherung sollte das jedoch nicht der Fall sein.