Darf ich Souvenirs aus dem Hotel einfach mitnehmen? Ersetzt die Airline automatisch den Wert eines verspätet ankommenden Koffers? Habe ich das Recht, eine Poolliege mit einem Handtuch zu reservieren? Im Reiserecht tummeln sich so einige Mythen. In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Reiserecht.
Hilfe von Anwälten für Reiserecht
Wer häufig verreist, sollte sich über seine Rechte und Pflichten während des Reisens bewusst sein. Hier tummeln sich nämlich einige Irrtümer, die dem Urlauber im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen können. Wir kommen den größten Mythen im Reiserecht auf die Spur. Wer seinen Urlaub sorgenfrei und unbeschwert genießen möchte, sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Kann ich ein „Souvenir“ aus dem Hotel mitnehmen?
Sei es eine Seife, das Mini-Duschgel oder der Hotel-Bademantel: Die meisten Urlauber können sich nicht davon freisprechen, mal etwas aus dem Hotelzimmer mitgenommen zu haben. Viele von ihnen in der Annahme, es wäre erlaubt. Doch rein rechtlich darf man als Gast nichts, was zur Hotelausstattung zählt, mitnehmen. Diese Utensilien kann der Gast ausschließlich während seines Aufenthaltes im Hotel nutzen.
Habe ich einen Schadensersatzanspruch, wenn meine Garderobe abhanden kommt?
Immer wieder sieht man in diversen Restaurants, Cafés oder Spielstätten ein Hinweisschild mit der Aufschrift: „Für Garderobe keine Haftung“. Doch ist es wirklich so, dass der Gastgeber vollkommen von Schadensersatzansprüchen entbunden wird? Darauf lautet die Antwort: Nein! Laut der „Deutschen Anwaltsauskunft“ hat der Gast gute Chancen auf eine Teil-Erstattung, sollte beispielsweise seine Jacke nach dem Restaurant-Besuch verschwunden sein. Hier hängt es letztendlich davon ab, ob das Hinweisschild gut lesbar war oder ob die Garderobe des Gastes vom Personal abgenommen wurde.
Kann ich eine Poolliege mit meinem Handtuch reservieren?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, denn jedes Hotel oder Kreuzfahrtschiff stellt seine eigenen Regeln auf. Nachdem es immer häufiger zu Streitigkeiten wegen belegter Poolliegen kam, hat das Kreuzfahrt-Unternehmen Aida zum Beispiel eine sogenannte Poolhandtuch-Karte eingeführt. Diese versteht sich als eine Art Handtuchpfand. Wer auf der AidaPerla also eine Liege reservieren will, muss zunächst die Handtuchkarte vorzeigen. Beim Verlassen ist der Gast verpflichtet, sein Handtuch wieder abzugeben, sodass mehr Liegen freigehalten werden. Das System der Pool-Handtuchkarte nutzt ebenso die Reederei Tui Cruises.
Generell gilt: Mit einem Handtuch ist eine Liege noch längst nicht verbindlich reserviert. In manchen Hotels kommt es vor, dass die Handtücher durch das Personal von den Liegen entfernt werden. Urlauber sollten sich also immer an die Hotelregeln halten.
Habe ich ein Recht auf Entschädigung, wenn mein Hotel überbucht ist?
Manchmal kommt es vor, dass der Reiseveranstalter auf seiner Internetseite mehr Hotelzimmer anbietet als sie tatsächlich verfügbar sind. Dann ist von einer Hotelüberbuchung die Rede. Im schlechtesten Fall wird Ihnen das erst am Urlaubsort mitgeteilt, was bedeutet, dass Ihnen ein anderes Hotel zugewiesen wird. Laut Reiserecht liegt in solch einem Fall ein Mangel vor. Damit haben Sie als Reisender ein Recht auf eine Entschädigung in Form einer Reisepreisminderung oder eines Schadenersatzes. Auch dann, wenn Ihr Reiseveranstalter Ihnen eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbietet, haben Sie einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung von bis zu 25 Prozent. Dieser Wert orientiert sich an vergangene Gerichtsurteile. Die Minderung kann höher ausfallen, wenn das Ersatzhotel minderwertiger ist als die ursprünglich angebotene Unterkunft.
Teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter die Überbuchung noch vor Reiseantritt mit, können Sie die Ersatzunterkunft ablehnen und auf eine Erstattung des Reisepreises bestehen. Dies gilt allerdings nur, wenn die alternative Unterkunft nicht dem Standard des ursprünglichen Hotels entspricht. In solch einem Fall können Sie von der Reise kostenlos zurücktreten.
Doch wie verhält es sich, wenn kurz vor Reiseantritt Ihr Kind krank wird oder Sie durch einen Unfall verletzt werden? Ohne eine Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie in solchen Fällen auf den Stornogebühren sitzen. In einer Reiserücktrittsversicherung sind zahlreiche Gründe für eine Reiseabsage mitversichert. Dieser essenzielle Reiseschutz ist besonders bei vorausbezahlten Reisen, Luxusurlauben und Frühbucher-Angeboten zu empfehlen. Aber auch bei langen Reisezeiten und Familienurlauben ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung anzuraten, da hier die Stornogebühren vergleichsweise hoch ausfallen.
Muss die Fluggesellschaft Schäden ersetzen, die durch verspätet ankommendes Gepäck entstehen?
Generell gilt: Die Airline unterliegt der Pflicht, dem Fluggast Schadenersatz zu leisten, wenn das Gepäck verspätet oder beschädigt am Urlaubsort ankommt. Doch hier gibt es Grenzen. Die Airline ersetzt nämlich nur Notkäufe für Gegenstände, die auch wirklich benötigt werden. Ein Einkauf von teurer Markenkleidung zählt nicht dazu. Zu den notwendigen Dingen zählen beispielsweise Hygieneartikel, Badesachen und Unterwäsche. Wichtig dabei ist, dass Sie alle Belege für die Notkäufe aufbewahren müssen.
Beachten Sie auch, dass die Airline Ihnen für gebrauchte Dinge nur den Zeitwert ersetzt. Nach dem Stand vom Juli 2022 liegt der maximale Erstattungsbetrag bei Verlust des Koffers oder für Ersatzkäufe bei 1500 Euro pro Person. Mit einer Reisegepäckversicherung können Sie Ihr mobiles Eigentum jedoch noch umfassender absichern. Während die Fluggesellschaft nicht für verlorenen gegangene Wertsachen, wie Schmuck oder Laptops, aufkommen muss, sind solche Gegenstände mit einer Reisegepäckversicherung abgesichert. Dieser Reiseschutz greift auch dann, wenn Ihr Gepäck während der Reise verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird. Vor allem für Hobby-Fotografen mit einer teuren Kamera-Ausrüstung, Geschäftsreisende und Globetrotter empfiehlt sich eine Gepäckversicherung.
Optimal geschützt mit einer Auslandsreisekrankenversicherung
Neben den ganzen Irrtümern, die es im Reiserecht gibt, sollten Sie beim Thema Versicherung für Klarheit sorgen, damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können. Bei einem Auslandsurlaub ist eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss dieser Versicherung besonders wichtig, da Sie allein durch die elektronische Gesundheitskarte im Urlaub nicht ausreichend abgesichert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich keine Kosten für einen eventuell erforderlichen Rücktransport nach Deutschland. Auch Zuzahlungen und Eigenanteile, Behandlungen durch Privatärzte sowie Urlaube im Nicht-EU-Ausland sind nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Die Auslandskrankenversicherung schließt diese Versorgungslücken.