49-Euro-Ticket ab Januar 2023

Deutsche Bahn

Das 49-Euro-Ticket ist beschlossene Sache, ab dem 1. Januar 2023 soll es gelten. Mehr zur Finanzierung und den Details zur geplanten Umsetzung sind nun ebenfalls bekannt.

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Details zum Nachfolger des 9-Euro-Tickets sind bekannt. Quelle: shutterstock.com

Die Kosten teilen sich Bund und Länder

Insgesamt drei Milliarden Euro pro Jahr soll die Finanzierung des 49-Euro-Tickets kosten – eine erhebliche Summe, die Bund und Länder gemeinsam stemmen wollen. Das Ticket soll damit eine Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket sein und Bahnkunden ab 2023 im bundesweiten Nahverkehr entlasten.

Wann ist der genaue Starttermin?

Aktuell ist als Starttermin der 1. Januar 2023 festgesetzt, allerdings sind bis dahin noch einige Dinge zu klären. Etwa, in welcher Höhe sich Bund und Länder die Kosten aufteilen werden. Man geht von einer zweijährigen Einführungsphase aus, wobei eine Preiserhöhung im zweiten Jahr nicht ausgeschlossen ist, da man auch die eventuell weiter steigende Inflation berücksichtigen muss.

Wo bekommt man das Ticket?

Kaufen kann man das 49-Euro-Ticket sowohl online als auch an den üblichen Verkaufsstellen, wo Tickets und Zeitkarten für den öffentlichen Nahverkehr erhältlich sind. Auf jeden Fall soll es das Ticket nicht einzeln, sondern als monatlich kündbares Abo geben – ähnlich wie man es auch von den klassischen Monatskarten kennt.

Für wen lohnt sich das Ticket?

Das neue Ticket wird sich vor allem für Berufspendler sowie für Menschen lohnen, die im Alltag gerne mehr auf das Auto verzichten wollen. Es lohnt sich weniger für diejenigen, die die Öffentlichen nur selten nutzen oder eine preiswerte Alternative für Fernreisen suchen. Denn mit dem Ticket können Busse und Bahnen zwar zu einem Preis von 49 Euro pro Monat gefahren werden, der Fernverkehr ist davon allerdings ausgeschlossen. Fernverkehrszüge wie der ICE, IC oder EC dürfen mit dem 49-Euro-Ticket also nicht genutzt werden. Es gibt aber auch für Bahnkunden einige preiswerte Alternativen. Zum Beispiel Spartickets bei rechtzeitiger Buchung oder Sonderangebote wie das „Egal-Wohin-Ticket“ und Ähnliches.

Reiseversicherung nicht vergessen

Ob Kurz- oder Fernreise – wer eine Fahrt mit dem Zug plant, sollte sein Gepäck gut absichern. Es kann immer mal passieren, dass ein Koffer verloren geht oder gestohlen wird. Der finanzielle Schaden wird in diesem Fall von einer Gepäckversicherung ersetzt, sofern man vor der Reise rechtzeitig eine abgeschlossen hat.

Soll es mit dem Zug ins Ausland gehen, ist darüber hinaus eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Diese kommt für alle medizinischen Behandlungen im Ausland und sogar für die Heimtransportkosten auf, sofern es aus medizinischen Gründen notwendig ist. Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme sind plötzliche Erkrankungen am Urlaubsort, zum Beispiel Virusinfekte oder Knochenbrüche, die natürlich auch in der Urlaubszeit mal vorkommen können. Wichtig ist zu wissen, dass die klassische Auslandskrankenversicherung nur für maximal sechs Wochen Aufenthalt im Ausland gilt.

Wer eine bereits gebuchte Reise stornieren will, muss oft mit hohen Gebühren rechnen. Manchmal sind Stornierungen auch komplett ausgeschlossen. Bei plötzlicher Erkrankung mit Reiseunfähigkeit, einem dringendem Gerichtstermin und ähnlich unvorhergesehenen Gründen können die Gebühren durch eine Reiserücktrittsversicherung jedoch gut abgefangen werden. Umbuchungs- oder Stornierungskosten für Mietwagen, Hotel oder andere Dienstleistungen lassen sich durch die Reiserücktrittsversicherung zuverlässig abdecken.